Allgemeine Geschäftsbedingungen

15.02.2005

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier mit AGB benannt) sind Grundlage aller Angebote, Leistungen und Lieferungen der Boogie Park Studios, Abteilung "Mastering & Surround Factory", sowie deren Betreiber, namendlich Sven Kohlwage und Peter Kaminski, sofern Sie Leistungen auf eigene Rechnung erbringen. Die AGB eines Auftraggebers, die dieser AGB abweicht oder entgegensteht, gelten nicht, es sei denn, dass deren Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt wurde. Auch das Erbringen einer Leistung setzt dies nicht außer Kraft.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebot sind unverbindlich, auch Preisangaben, es sei denn diese werden schriftlich als verbindlich gekennzeichnet. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen zu Aufträgen.

3. Terminabsprachen und Schadensersatz

Eine Stornierung einer Studiobuchungen mit festem Termin ist mindestens 24 Stunden vor deren Beginn abzusagen. Wird dies versäumt, so können die Studiobetreiber eine Entschädigung von 100 Euro pro gebuchte Studiostunde, bzw. 750 Euro pro Studiotag, fordern.

Nur schriftliche Terminabsprachen sind verbindlich. Im Falle von höherer Gewalt oder Ereignissen, auf die die Studiobetreiber keinen Einfluß haben, werden verbindliche Lieferzeiten um die Dauer der Behinderung nach hinten verlegt.

4. Abnahme

Die Abnahme unserer Leistungen erfolgt entweder durch Entgegennahme der erbrachten Leistungen oder dadurch, dass der Auftraggeber mitteilt, die Leistungen, z. B. auf Ton/Bild/Datenträger oder per Datentranfer, dem Presswerk, bereitzustellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir vor der Freigabe zur Vervielfältigung eine Anpressung vom Presswerk, bzw. Hersteller der Ton/Bildträger empfehlen. Besonders zu beachten ist, dass eine Audio-CD kein geeignetes Medium für einen Vervielfältigungsprozess darstellt. Eine Verifizierung der von uns erbrachten Leistungen, wie z. B. dass vollständige Abhören und Bewerten von erfolgten Tonbearbeitungen, erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und ist daher zu vereinbaren.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Grundlage für alle Berechnungen ist, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, die aktuell, gültige Preisliste, die auf unserem Internet-Auftritt (www.surround-mastering.de) einsehbar ist. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig. Sämliche von uns gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch für Dateien und Daten auf Datenträgern oder Daten die über Dateitransfer bereitgestellt wurden.

Bei größeren Aufträgen werden Teilleistungen berechnet, die dann sofort zahlbar sind, unabhängig davon, ob eine verwertbare Leistung oder ein A/V-Medium oder Datenträger mit der bisher erbrachten Dienstleistung, bereitgestellt wird.

6. Lieferung

Der Versand von Waren, Medien oder anderen Materialien erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Für Beschädigungen oder Verlust haftet daher der Auftraggeber. Soll eine Lieferung über eine Transportzusatzversicherung versichert werden, so ist uns dies mitzuteilen. Die Kosten hierfür werden dem Kunden berechnet.

7. Gewährleistung und Haftung

Wir sind bemüht, die Kundenwünsche aus tontechnischer und klangästhetischer Sicht so gut wie möglich zu erfüllen. Eine Tonbearbeitung und deren Ergebniss ist aber immer subjektiv und eine Gewährleistung schliessen wir daher auf Tonbearbeitungen aus.

Die Gewährleistung für tontechnische Dienstleistungen beträgt ein Jahr nach Abnahme der Leistungen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der Abnahme, schriftlich angezeigt werden. Die Gewährleistung von unserer Seite bezieht sich auf die Korrektur, bzw. das Beheben der beanstandeten Dienstleistung. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Folgeschäden, unvorhersehbare Schäden oder entgangenen Gewinn.

Wird uns Material vom Auftraggeber für unsere Arbeit bereitgestellt, so haften wir nicht für deren Beschädigung oder Verlust. Der Kunde ist vielmehr selbst für deren Versicherung verantwortlich.

8. Erfüllungsort und Gerichsstand

Erfüllungsort aller unserer Leistungen und Lieferungen ist Hamburg. Für alle Ansprüche aus und auf Grund der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden, sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.